Photovoltaik und Denkmalschutz: Was Kommunen jetzt wissen sollten

Der Ausbau kommunaler Photovoltaik ist ein entscheidender Hebel für die Energiewende. Doch gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden treffen Klimaziele auf die Anforderungen des Denkmalschutzes. Dieser Blogartikel bietet einen aktuellen Überblick über rechtliche Grundlagen, Handlungsmöglichkeiten und konkrete Fallbeispiele mit Fokus auf kommunale Liegenschaften. 

Zwischen Klimaschutz und Kulturerbe: Ein Spannungsfeld

Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind grundsätzlich möglich, erfordern jedoch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Das novellierte EEG 2023 stärkt die Position der erneuerbaren Energien und definiert sie als "überragendes öffentliches Interesse". Doch Ausnahmen sind möglich – wie ein aktuelles Urteil aus Niedersachsen zeigt.

"In den allermeisten Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf Genehmigung – doch bei besonders wertvollen Denkmalen kann der Denkmalschutz überwiegen."

– Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom Juni 2025 (PV Magazin, 27.06.2025)

Im Fall der Altstadt von Goslar (UNESCO-Weltkulturerbe) untersagte das Gericht die Installation von PV-Anlagen mit Verweis auf das Schutzgut "historische Dachlandschaft". Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen kritisierte das Urteil:

„Wenn der Denkmalschutz keine modernen Lösungen zulässt, erreicht er am Ende genau das Gegenteil von dem, wofür er bestimmt ist.“

– Silke Weyberg, Geschäftsführerin LEE NDS/HB

Die Diskussion um Goslar zeigt exemplarisch, wie stark die Bewertung vom Einzelfall abhängt – trotz bundesweiter Grundprinzipien. In besonders schutzwürdigen Arealen wie UNESCO-Welterbestätten können optische Eingriffe strenger bewertet werden als in anderen Regionen. Gleichzeitig zeigt das Urteil: Der rechtliche Rahmen erlaubt Spielräume, sofern der Eingriff verhältnismäßig, reversibel und technisch denkmalverträglich ist.

Von der Ausnahme zur Regel: Länder erleichtern PV auf Denkmalen

Während der Fall Goslar den schwierigen Einzelfall betont, sieht man bundesweit auch andere Beispiele: Immer mehr Bundesländer erleichtern den Ausbau von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Bayern oder Schleswig-Holstein wurden in der Vergangenheit gesetzliche Hürden abgebaut oder neue Handreichungen veröffentlicht.

„Wir setzen auf moderne Energietechnik, wo sie die historische Substanz nicht gefährdet. Das Ziel ist, mehr Ermessensspielraum für zukunftsfähige Lösungen.“

– Ministerin Ina Brandes, NRW (Pressemitteilung vom 22.11.2023)

In vielen Fällen können Kommunen durch gezielte Planung und Kommunikation deutlich schneller ans Ziel kommen. Vorbereitung, Visualisierung und der Dialog mit der unteren Denkmalschutzbehörde sind zentrale Stellschrauben. Das zeigt: Wer das Verfahren professionell angeht, erhöht nicht nur die Genehmigungschancen – sondern spart Zeit, Geld und Nerven.

Unsere Handlungsempfehlungen für Kommunen

1. Frühzeitig mit der richtigen Denkmalbehörde ins Gespräch gehen
In der Regel ist die untere Denkmalschutzbehörde auf kommunaler Ebene Ihre erste Anlaufstelle. Diese prüft und entscheidet über den Antrag und bindet bei Bedarf die obere Denkmalschutzbehörde ein. Eine transparente und offene Kommunikation von Beginn an schafft Vertrauen und spart Zeit. Klären Sie frühzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.

2. Einzelfallgerecht und sensibel planen

Nutzen Sie Dachflächen, die nicht von öffentlichen Sichtachsen betroffen sind (z. B. Flachdächer, Nebengebäude). Eine Belegungsplan hilft bei der Einschätzung der Verträglichkeit und visualisiert die Planung.

3. Reversibilität der Anlage dokumentieren
Der Nachweis, dass PV-Anlagen rückstandslos demontierbar sind, ist in vielen Bundesländern ein zentrales Genehmigungskriterium. Auch technische Details zum Montagesystem sollten enthalten sein.

4. Geeignete Technik, die zum Denkmal passt
Verwenden Sie z.B. farbige Module und Klemmen, um die visuelle Wirkung zu minimieren. 

5. Politik und Öffentlichkeit einbeziehen
Kommunale Entscheidungsträger, Ausschüsse und Bürger:innen frühzeitig über Ziele, Nutzen und Gestaltung informieren. Das stärkt die Akzeptanz – insbesondere bei prominenten Liegenschaften.

6. PV-Projekte strategisch im Klimaschutz verankern
Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden sollte als Teil eines kommunalen Klimaschutzkonzepts gedacht werden. Das schafft Relevanz, stärkt die politische Rückendeckung und erleichtert die Abstimmung mit der Denkmalpflege.

Fazit: Denkmalverträgliche PV ist möglich und notwendig

Kommunen stehen vor der Herausforderung, Klima- und Denkmalschutz gemeinsam zu denken. Rechtlich ist der Weg geebnet, auch wenn Ausnahmen möglich bleiben. Wer frühzeitig plant, mit Augenmaß handelt und den Dialog sucht, kann beides vereinen: den Erhalt unserer Baukultur und eine lebenswerte Zukunft.

Quellen

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