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Energy Sharing für Kommunen: Viel diskutiert, aber nur selten der richtige Weg

Energy Sharing klingt erst einmal plausibel: Strom auf der Sporthalle erzeugen und ein Stück weiter im Rathaus verbrauchen. Genau diese Vorstellung macht das Thema für viele Kommunen attraktiv. In der Praxis ist der Weg dorthin aber meist komplizierter, teurer und aufwendiger als es auf den ersten Blick scheint.

Sobald Strom nicht direkt im selben Gebäude oder hinter demselben Netzanschluss verbraucht wird, sondern über das öffentliche Netz an anderer Stelle bilanziell genutzt werden soll, beginnt der eigentliche Aufwand. Dann geht es um Smart Meter, Messkonzepte, Bilanzierung, Netzentgelte, Umlagen, Vertragslogik und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb gilt für Kommunen: Energy Sharing klingt gut, ist aber in den meisten Fällen kein sinnvoller Standardweg.

Was Energy Sharing für Kommunen konkret heißt

Für Kommunen geht es dabei um einen sehr konkreten Fall: Eine PV-Anlage auf einer Liegenschaft soll Strom bilanziell auch für andere kommunale Gebäude nutzbar machen, obwohl diese keinen gemeinsamen Hausanschluss haben. Also zum Beispiel Strom von einer Schule, Sporthalle oder einem Verwaltungsgebäude rechnerisch auch für ein anderes Gebäude im Ort nutzen. Genau dieser Gedanke ist politisch gut erzählbar. Für die kommunale Praxis ist er aber meist nicht der beste Weg. Denn sobald das öffentliche Netz dazwischen liegt, wird aus einer vermeintlich einfachen Lösung ein energiewirtschaftlich und administrativ anspruchsvolles Modell.

Warum das Thema gerade so präsent ist

Mit § 42c EnWG gibt es inzwischen einen gesetzlichen Rahmen für Energy Sharing. Das sorgt für Aufmerksamkeit, schafft aber noch keine einfache Lösung für die Praxis. Denn auch mit neuen Rechtsrahmen bleiben die Hürden hoch: Das Modell ist an energiewirtschaftliche Vorgaben gebunden, braucht eine viertelstundegenaue Messung und setzt zusätzliche Prozesse in Abrechnung und Verwaltung voraus. Für Kommunen ist deshalb entscheidend, sich nicht vom Begriff leiten zu lassen, sondern vom tatsächlichen Nutzen. Die zentrale Frage lautet nicht: Wie kommen wir ins Energy Sharing? Sondern: Ist das für unseren Gebäudebestand überhaupt sinnvoller als eine direkte PV-Versorgung vor Ort?

Warum Kommunen meist die Finger davon lassen sollten

Für die meisten Kommunen ist die Antwort klar: nein. Wer Strom über das öffentliche Netz bilanziell zwischen mehreren Liegenschaften teilen will, handelt sich in der Regel zusätzliche Kosten und Komplexität ein. Denn auch beim Energy Sharing fließt der Strom nicht „direkt“ von einem Gebäude zum anderen, sondern wird über das öffentliche Netz geleitet. Das bedeutet konkret: Für jede genutzte Kilowattstunde fallen weiterhin Netzentgelte an, obwohl der Strom lokal erzeugt wurde.

Die Kommune nutzt also weiterhin die bestehende Netzinfrastruktur und zahlt entsprechend dafür – auch dann, wenn Erzeugung und Verbrauch geografisch nah beieinander liegen. Hinzu kommen Messkosten, Anforderungen an Smart Meter und zusätzlicher Aufwand in Abrechnung und Verwaltung. Gerade die Abrechnung ist komplex und in der Praxis oft nur mit spezieller Software oder externen Dienstleistern sinnvoll umsetzbar, was weitere laufende Kosten verursacht.

Der Smart-Meter-Rollout ist vielerorts noch nicht weit genug, und auch die operative Abwicklung wird dadurch nicht einfacher.

Wann Energy Sharing ausnahmsweise Sinn ergeben kann

Ganz ausschließen sollte man das Modell trotzdem nicht. Es gibt einzelne Konstellationen, in denen Energy Sharing sinnvoll sein kann. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine Kommune mehrere Standorte mit hohem Stromverbrauch hat, auf denen keine oder nur sehr kleine PV-Anlagen möglich sind. Typisch sind etwa technische Standorte oder kleinere Gebäude mit wenig Dachfläche, ungeeigneter Statik oder sehr hohem Dauerverbrauch. Wenn eine Kommune davon mehrere hat und zugleich an anderer Stelle gute PV-Potenziale erschließen kann, kann Energy Sharing im Einzelfall sinnvoll werden. Wichtig ist aber: Das ist nicht der Regelfall. Bei klassischen kommunalen Liegenschaften ist die bessere Lösung meistens, passende Anlagen direkt am jeweiligen Standort zu bauen und den Strom dort zu nutzen.

Rechenbeispiel: Warum zwei PV-Anlagen auf zwei Gebäuden besser sind als eine große PV-Anlage mit Energy Sharing

Die Idee, Strom von einem Gebäude für ein anderes mitzunutzen, klingt naheliegend. Im Rechenbeispiel zeigt sich aber, dass zwei direkte PV-Lösungen in vielen Fällen wirtschaftlicher und administrativ einfacher sind als ein Energy-Sharing-Modell über das öffentliche Netz.


„Energy Sharing ist für Kommunen meist kein Standardmodell, sondern ein Spezialfall. Sinnvoll wird es nur dort, wo hohe Verbräuche auf Standorte treffen, die selbst kaum PV-Potenzial haben. In allen anderen Fällen ist die direkte Versorgung auf der jeweiligen Liegenschaft fast immer der bessere Weg.“

Leo Docter, Geschäftsführer bei admi Kommunal

Was Kommunen jetzt prüfen sollten

Kommunen sollten zuerst auf den eigenen Gebäudebestand schauen. Gibt es Standorte mit hohem Stromverbrauch, auf denen keine oder nur sehr kleine PV-Anlagen möglich sind? Nur wenn diese Frage mit ja beantwortet werden kann, lohnt sich eine vertiefte Prüfung. Ist das nicht gegeben, sollten Kommunen ihre Energie lieber in den Ausbau verbrauchsnaher PV-Anlagen stecken. Das ist in der Regel wirtschaftlicher, einfacher umzusetzen und administrativ deutlich schlanker.

Was stattdessen der richtige Weg ist

Für die meisten Kommunen lautet die sinnvollere Strategie: mehrere passende Anlagen möglichst nah am jeweiligen Verbrauch. Genau dort entsteht in der Regel der größte wirtschaftliche Hebel. Wer Erzeugung und Verbrauch auf derselben Liegenschaft zusammenbringt, reduziert Komplexität und schafft eine belastbare Grundlage für wirtschaftliche PV-Projekte.


„Kommunen brauchen keine neuen Schlagworte, sondern Lösungen, die im Alltag funktionieren. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Gebäude direkt und verbrauchsnah mit PV zu versorgen, statt Strom aufwändig über das öffentliche Netz zwischen Liegenschaften zu teilen.“

Freddi Lange, Geschäftsführer bei admi Kommunal

Fazit

Energy Sharing ist ein Thema, das schnell Interesse weckt, weil die Idee eingängig klingt. Gerade deshalb braucht es eine nüchterne Einordnung: Für die meisten Kommunen ist es kein sinnvoller Standardweg.Der Aufwand ist hoch, die Prozesse sind komplex, der wirtschaftliche Vorteil oft kleiner als gedacht und auch regulatorisch befindet sich Energy Sharing aktuell noch in einer Übergangsphase, die für Kommunen zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt. Der richtige Einstieg für Kommunen ist daher in der Regel nicht das Teilen von Strom über das öffentliche Netz, sondern der saubere Ausbau von Anlagen dort, wo Erzeugung und Verbrauch direkt zusammenkommen.

Energy Sharing bleibt damit vor allem eines: ein möglicher Sonderweg für wenige spezielle Anwendungsfälle – nicht die neue Standardantwort für die kommunale Energiewende.

Quellen
- § 42c EnWG, Gesetze im Internet
- Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf Drucksache 21/1497.
- Deutscher Bundestag, Anhörung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts.

- Baker Tilly:
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen.- BDEW: Novelle schafft mehr Planungssicherheit und setzt EU-Vorgaben weitgehend um.
- BDEW-Stellungnahme zur EnWG-Novelle.

- FfE:
Energy Sharing nach § 42c EnWG.
- Gleiss Lutz:
Energy Sharing – Gemeinsame Nutzung von Strom aus EE-Anlagen durch den neuen § 42c EnWG.

Portrait of a man standing in front of a traditional timber-framed building

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