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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz: Was der Nachfolger des „Heizungshammers” für die kommunale Energiewende bedeutet

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat gerade seine erste Lesung im Bundestag hinter sich und wurde schon davor bereits kräftig diskutiert.Kommunen sind von den Änderungen besonders betroffen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie als kommunaler Mitarbeiter vom neuen Gesetz erwarten können.

Was das GModG ist – und was es ändert

Das GModG reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend. Die größte Veränderung ist die Abschaffung der „65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht” beim Heizungstausch, sodass auch Gas- und Ölheizungen wieder zulässig sein werden. Für Kommunen wird es insbesondere Verschärfungen bei der Solar- und der Energieausweis-Pflicht geben, womit der Bund nun EU-Vorgaben in nationales Recht überträgt.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Oktober oder November 2026 in Kraft treten. Ein Großteil der zentralen Pflichten für öffentliche Gebäude greift dann sechs Monate nach Inkrafttreten, also im Frühjahr 2027. Einige Regelungen folgen gestaffelt bis 2031.

Hinweis: Das GModG befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung und kann sich daher durch die Ausschussarbeit noch verändern. Dieser Artikel gibt den Stand der ersten Lesung vom 10. Juni 2026 wieder.

Pflicht zum Bedarfsausweis: Kein Spielraum mehr

Bereits jetzt sind Kommunen verpflichtet, für Ihre Liegenschaften mit einer Grundfläche von >500 Quadratmetern einen aktuellen Energieausweis zu besitzen und diesen im Eingang öffentlich auszuhängen.
Bisher konnten hierfür Verbrauchsausweise genutzt werden, die im Vergleich zu Bedarfsausweisen deutlich weniger Informationen enthalten und daher auch günstiger in der Erstellung sind.

Mit dem GModG wird für öffentliche Liegenschaften ab 50 m² ausschließlich der Bedarfsausweis (Energy Performance Certificate based on building features) verlangt. Dieser erfordert eine Vor-Ort-Begehung und eine detaillierte Analyse des Gebäudes. Bestehende und noch gültige Verbrauchsausweise (<10 Jahre) werden in der aktuellen Gesetzesfassung nicht als Ersatz anerkannt. Nach unserer Einschätzung ist es jedoch durchaus möglich, dass sich dies noch im Laufe der politischen Verhandlungen verändert, um den Kommunen mehr Zeit und Flexibilität zu bieten.

Was das für Ihre Arbeit heißt: Prüfen Sie, ob Ihnen für alle größeren Liegenschaften aktuelle Energieausweise vorliegen und ob es sich dabei jeweils um Verbrauchs- oder Bedarfsausweise handelt. So haben Sie einen vollständigen Überblick, bei welchen Liegenschaften Sie im Zuge des GModG aktiv werden müssen.

Sanierungspflicht: Klassen F und G müssen weg

Das GModG führt eine verbindliche Renovierungspflicht für Gebäude in den schlechtesten Energieeffizienzklassen ein:

  • Klasse G (ab dem 3,50-fachen Referenzwert): Sanierung bis 2030
  • Klasse F (ab dem 2,95-fachen Referenzwert): Sanierung bis 2033

Nach aktuellen Schätzungen liegen rund 7–8 % der kommunalen Nutzfläche in diesen Klassen. Gemessen an der Anzahl der Liegenschaften ist der prozentuale Anteil noch einmal höher, da es häufig kleinere Gebäude wie Turnhallen sind, die bisher auf der Sanierungsliste depriorisiert wurden.

Das Problem: Es gibt keine zentrale Datenbank, die zeigt, welche Gebäude in welcher Klasse liegen – Kommunen müssen es also selbst herausfinden. Dafür sind in der Regel Bedarfsausweise oder zumindest eine belastbare Ersteinschätzung notwendig.

Was das für Ihre Arbeit heißt: Überlegen Sie, welche Ihrer Liegenschaften die von den neuen Regelungen betroffen sind und in den Klassen F oder G liegen könnten. Lassen Sie anschließend von einem Energieeffizienzberater prüfen, ob die einzelnen Liegenschaften tatsächlich sanierungspflichtig sind oder nicht und erstellen Sie mit diesen Informationen die entsprechenden Sanierungsfahrpläne inkl. Kostenschätzung, sodass die Kosten frühzeitig im Haushalt eingeplant werden können.

Solar-Pflicht: Ab jetzt auch Bestandsgebäude

Eine große Neuerung ist die Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude. Die Pflicht gilt zeitlich gestaffelt nach Gebäudegröße:

Entscheidend ist dabei weniger das Alter des Gebäudes als die Art der Konstruktion:

  • Gebäudegröße: >2.000 m² | Frist: bis 2028
  • Gebäudegröße: ≥ 750 m² | Frist: bis 2029
  • Gebäudegröße: ≥ 250 m² | Frist: bis 2031
  • Gebäudegröße: Neubauten (öff.) > 250 m² | Frist: ab 2027

Wichtig zu wissen: Das Gesetz schreibt aktuell keine konkrete Systemgröße vor.Die Anlage muss lediglich „optimiert" ausgelegt und wirtschaftlich sinnvoll sein.

Was das für Ihre Arbeit heißt: Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche IhrerLiegenschaften von der Solarpflicht betroffen sein werden und prüfen Sie anschließend das Potenzial der einzelnen Dachflächen, um eine Abschätzung über die zukünftigen Investitionskosten machen zu können.

Gebäudeautomation: Neue Anforderung für große Nichtwohngebäude

Weniger diskutiert, aber relevant: Für öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Heizleistung über 70 kW schreibt das GModG die Installation von Gebäudeautomationssysteme bis Ende 2029 vor (§ 56 GModG). Das Thema wird in vielen Kommunen noch nicht aktiv bearbeitet.

Was das für Ihre Arbeit heißt: Wenn Sie aktuell Sanierungen planen, prüfen Sie, ob die Gebäudeautomation bereits eingeplant ist. Für alle zukünftigen Sanierungsprojekte sollte die Automatisierung für Sie ab jetzt fester Bestandteil sein.

Neubau: Null-Emissionen ab 2028 für öffentliche Gebäude

Das GModG setzt auch bei Neubauten neue Standards:

  • Ab 2028 müssen öffentliche Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
  • Ab 2030 gilt diese Anforderung auch für Wohngebäude.

Was das für Ihre Arbeit heißt: 2028 ist weniger als zwei Jahre entfernt. Wer heute im Planungsprozess steckt, muss diese Anforderung bereits jetzt berücksichtigen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Das GModG ist kein Gesetz, das man aussitzen kann. Die Fristen sind knapp und die Pflichten enorm. Wer strukturiert vorgehen will, sollte jetzt:

  • Bestandsaufnahme starten: Welche Gebäude fallen unter die Bedarfsausweispflicht? Welche sind möglicherweise in den Klassen F oder G? Welche Gebäude sind von der Solarpflicht betroffen?
  • Priorisieren nach Frist: Klasse-G-Gebäude bis 2030 haben oberste Priorität. Für eine vollständige energetische Sanierung bleiben effektiv nur noch wenige Jahre.
  • Solar-Fahrplan aufstellen: Welche Gebäude über 2.000 m² müssen bis 2028 mit PV ausgestattet werden? Wie sieht der weitere Ausbauweg bis 2031 aus, wenn dann auch Gebäude >250 m² betroffen sind?
  • Gebäudeautomation mitdenken: Bei anstehenden Sanierungen prüfen, ob die Automation bereits enthalten ist oder noch nachträglich ergänzt werden muss.
  • Fördermittel sichern: Zur Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen bedarf es hoher Investitionsausgaben. Hierfür stellen Bund und Länder in diversen Förderprogrammen finanzielle Mittel zur Verfügung. Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick darüber, welche Töpfe Sie nutzen können, damit Ihr Haushalt möglichst wenig belastet wird.

„Das GModG ist eine große Herausforderung für die Hochbauämter der Städte und Gemeinden. Neue Pflichten, kurze Umsetzungszeiten und geringe Planbarkeit bei gleichzeitig knappen Kassen und fehlendem Personal führen zu Frust und Unverständnis. Es bleibt abzuwarten, wie der Bund die Frage der Umsetzbarkeit beantworten wird – die Konnexität bleibt wie so oft das Gebot der Stunde." 

Freddi Lange, Geschäftsführer admi Kommunal

Wir von admi unterstützen bereits jetzt viele Kommunen dabei, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten, indem wir zentrale Informationen in politischenGremien vorstellen und individuelle GModG-Fahrpläne ausarbeiten.

Sprechen Sie uns gerne an!

Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Gesetzentwurf, Erste Lesung Bundestag, Juni 2026
- § 40, § 56, § 80, § 106 GModG-E (Referentenentwurf)
- KfW Kommunalpanel 2023 und 2024

- Umweltbundesamt: CO₂-Emissionen kommunaler Einflussbereich

- Deutscher Bundesrat

- GEG Infoportal

Portrait of a man standing in front of a traditional timber-framed building

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