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Woher das Geld kommt: Wie Kommunen energetische Sanierung und Photovoltaik jetzt finanzieren können

Knappe Kassen, Nothaushalte, Haushaltssicherungskonzepte: Wer die aktuelle Berichterstattung zu den Kommunalfinanzen verfolgt, könnte den Eindruck gewinnen, energetische Sanierung und Photovoltaik sollten besser aus der Haushaltsplanung 2027 gestrichen werden. Das greift zu kurz. Gerade weil viele investive Spielräume eng geworden sind, lohnt sich der genaue Blick auf die Finanzierungsinstrumente, die Kommunen heute zur Verfügung stehen. Fehlendes Geld ist damit seltener ein Gegenargument, als es auf den ersten Blick scheint. Häufig kommt es auf das richtige Finanzierungsmodell an und gerade Investitionen in Photovoltaik und energetische Sanierung sorgen dafür, dass sich diese Spielräume bereits nach wenigen Jahren wieder vergrößern, weil weniger Geld konsumtiv für Energie ausgegeben werden muss.

Der folgende Überblick setzt dort an, wo es für die meisten Kommunen gerade am relevantesten ist: beim direkten Vergleich zwischen Contracting und Fremdkapitalfinanzierung. Ergänzend ordnen wir kurz ein, welche weiteren Bausteine es gibt und für wen sie sich lohnen.

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Der Ausgangspunkt: Wirtschaftlichkeit statt Verzicht

Investitionen in Photovoltaik und energetische Sanierung unterscheiden sich von vielen anderen kommunalen Ausgaben in einem entscheidenden Punkt: Sie amortisieren sich. Eine PV-Anlage produziert Strom, der in erster Linie den eigenen Verbrauch ersetzt und damit laufende Stromkosten einspart. Eine energetische Sanierung senkt Energiekosten dauerhaft. Beide Maßnahmen zahlen sich also über ihre Laufzeit selbst zurück – bei PV-Anlagen häufig bereits nach wenigen Jahren, während die Anlage danach noch zwei bis drei Jahrzehnte weiter Erträge liefert.

Die eigentliche Herausforderung ist damit seltener die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme, sondern ihre Vorfinanzierung: Wie überbrückt eine Kommune die Zeit zwischen Investition und Amortisation, ohne den laufenden Haushalt zu belasten? Genau hier lohnt sich der Blick auf die beiden gängigsten Wege.

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Contracting oder Fremdkapitalfinanzierung? Der direkte Vergleich

Wenn der PV-Ausbau eigentlich sinnvoll ist, aber das Geld fehlt, greifen einige Kommunen zunächst zum Contracting. Beim PV-Contracting errichtet und betreibt ein externer Dienstleister die Anlage auf der zur Verfügung gestellten Dach- oder Freifläche; die Kommune zahlt im Gegenzug ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt für den erzeugten Strom, meist über Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren.

Aus den Gesprächen mit mehr als 1.200 Kommunen haben wir gelernt, dass Contracting jedoch nur selten eine gute Lösung ist, obwohl es auf den ersten Blick gleich doppelt verlockend wirkt: Es ist kein Eigenkapital nötig und man muss sich um nichts mehr kümmern. Der zweite Punkt hält einer genaueren Betrachtung allerdings nicht stand. Auch beim Eigenbetrieb übernehmen spezialisierte Planungspartner wie admi Planung, Bau sowie die laufende Wartung und das Monitoring der Anlage. Der Arbeitsaufwand für die Kommune ist damit in beiden Fällen ähnlich gering. Reduzierter Arbeitsaufwand ist also kein Argument, das für Contracting spricht.

Was jedoch bleibt, sind die eigentlichen Risiken: Wer die Anlage nicht selbst betreibt, gibt auch die Kontrolle darüber ab, was auf und in den eigenen Gebäuden passiert. Was geschieht, wenn die Installation fehlerhaft verläuft und es zum Kabelbrand kommt? Wer haftet, wenn der Contractor nach zehn Jahren insolvent ist und niemand mehr für eine durch die Montage beschädigte Dachhaut aufkommt? Risiken und Unsicherheiten wie diese landen am Ende doch wieder bei der Kommune. Die Anlage war jedoch nie wirklich in ihrer Hand.

Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Punkt, der schwerer wiegt als jedes Kleingedruckte: Beim Contracting kauft die Kommune den erzeugten Strom vom Contractor in der Regel für rund 15 Cent pro Kilowattstunde ein. Wer die Anlage dagegen selbst betreibt, erreicht Stromgestehungskosten von etwa 6 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Das ist weniger als die Hälfte. Über die Laufzeit einer Anlage summiert sich dieser Unterschied zu einer beträchtlichen Summe an Einsparpotenzial, das bei Contracting schlicht beim Contractor verbleibt.

Wie groß dieser Unterschied ausfällt, zeigt der direkte Vergleich dreier Wirtschaftlichkeitsberechnungen für dasselbe PV-Vorhaben: einmal finanziert aus dem laufenden Haushalt, einmal über einen Kommunalkredit und einmal über Contracting. Alle drei Varianten bewegen sich wirtschaftlich im grünen Bereich – doch bei genauerem Hinsehen unterscheidet sich die Gesamteinsparung über die Laufzeit erheblich:
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Potenzialanalyse Variante 1 – Finanzierung aus dem Haushalt

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Potenzialanalyse Variante 2 – Fremdfinanzierung über Kommunalkredit

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Bildunterschrift: Potenzialanalyse Variante 3 – Contracting


Die Kredit- und die Haushaltsfinanzierung erzielen über die Laufzeit eine deutlich höhere Gesamteinsparung als Contracting – bei nahezu identischem wirtschaftlichem Risiko.

Wer auf der Ausgabenseite des Haushalts jeden Posten genau prüft und im Zweifel den Rotstift ansetzt, um ein paar Tausend Euro einzusparen, sollte bei der Finanzierung des eigenen PV-Ausbaus mit demselben Maßstab messen. Am Ende geht es immer darum Geld zu sparen. Allerdings wird bei der Entscheidung für Contracting oft ein Vielfaches an Einsparpotenzial verschenkt, weil es sich bequemer anfühlt, das Thema „vom Tisch zu haben".

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Fremdfinanzierung: Die Zinsen rechnen sich schneller, als man denkt

Wer die Anlage selbst baut und betreibt, muss dafür nicht zwingend Eigenmittel aus dem laufenden Haushalt bereitstellen. Über einen klassischen Kommunalkredit lässt sich eine PV-Anlage vollständig fremdfinanzieren. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass die Kommune während der ersten Jahre zunächst nur die Zinsen zahlt. Die eigentliche Tilgung beginnt dann erst später, beispielsweise nach zehn Jahren – zu einem Zeitpunkt, an dem die Anlage über die eingesparten Stromkosten bereits mehr Geld eingespart hat, als sie ursprünglich gekostet hat.

Entscheidend ist dabei ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird: Die Zinskosten einer solchen Fremdfinanzierung fallen im Verhältnis zur Gesamteinsparung kaum ins Gewicht, wie der Vergleich oben zeigt. Wer die Investition aus eigenen Mitteln stemmen kann, sollte das nach wie vor tun. Für die vielen Kommunen, die das nicht können, ist die Kreditfinanzierung jedoch ein Weg, der in der Praxis noch zu selten genutzt wird.

Ein Kredit eröffnet zudem eine Möglichkeit, die aus dem eigenen Haushalt oft nicht darstellbar wäre: mehrere Anlagen gleichzeitig zu bauen, statt sich Jahr für Jahr an ein bis zwei Projekte heranzutasten. Das wird zunehmend relevant, weil mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht für neue öffentliche Nichtwohngebäude in Kraft tritt, die bis 2029 schrittweise auch auf den Bestand ausgeweitet wird. Je mehr Dachflächen eine Kommune zügig mit PV ausstattet, desto größer fällt die jährliche Einsparung auf der Ausgabenseite aus.

Der naheliegendste Einstieg für eine solche Finanzierung sind die etablierten Förderprogramme der KfW. Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen (Programm 208) steht Kommunen, Gemeindeverbänden und ihren Eigenbetrieben ein langfristiger Direktkredit für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Bei Vorhaben bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil möglich, bei größeren Summen bis zu 50 Prozent, mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und bis zu 20 Jahren Zinsbindung. Wichtig zu wissen: Der IKK-Kredit ist auf PV-Anlagen im Eigenverbrauchsmodell ausgelegt. Wer zusätzlich einen größeren Anteil des Stroms gegen Einspeisevergütung verkaufen möchte, braucht dafür eine gesonderte beihilferechtliche Erklärung (DAWI).

Speziell für energetische Sanierung greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Über das Produkt „BEG Kommunen – Zuschuss" (464) bzw. den entsprechenden Kredit (264) fördert der Bund die Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude zu Effizienzgebäuden direkt mit Investitionszuschüssen von bis zu 4 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese Programme lassen sich in der Regel mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.

Die KfW und die Landesförderbanken verfügen über ausgewiesene Expertinnen und Experten, die zu diesen Programmen lösungsorientiert beraten. Wer sich durch Förderbedingungen, Anträge und Fristen nicht selbst arbeiten möchte, kann das admi überlassen. Wir bereiten für Kommunen die Auswahl des passenden Programms und sämtliche Antragsunterlagen vor.

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Ergänzende Finanzierungsbausteine

Für besonders große oder gebündelte Vorhaben kommen ergänzend Kapitalmarktinstrumente wie das Schuldscheindarlehen oder die Kommunalanleihe infrage. Das sind Wege, die vor allem größere Städte nutzen, um viele Liegenschaften auf einmal zu finanzieren. Für die meisten Kommunen reicht dagegen, auch für 20 oder mehr PV-Anlagen, in aller Regel der klassische KfW-208-Kredit vollkommen aus.

Seit Oktober 2025 steht zusätzlich das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Die öffentlich kommunizierten 100 Milliarden Euro für die Länder klingen zunächst nach viel. Heruntergerechnet auf die einzelne Kommune bleibt davon jedoch oft nur ein überschaubarer Betrag, den viele Kommunen bereits kurzfristig verplant haben. Der reale Spielraum ist damit spürbar kleiner, als es in der öffentlichen Wahrnehmung oft ankommt. Das Sondervermögen ist ein sinnvoller zusätzlicher Baustein, ersetzt etablierte Förderwege wie den KfW-208-Kredit aber nicht.
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Unsere Empfehlung

Kommunale Gebäude sind öffentliches Eigentum. Wir sind überzeugt, sie sollten es auch bleiben. Wenn wirtschaftliche Investoren dauerhaft auf den Dächern staatlicher Liegenschaften sitzen, gibt der Staat ein Stück Handlungshoheit über die eigene Infrastruktur ab und muss sie sich im Zweifel Jahre später mühsam zurückholen. Deshalb ist unsere klare Empfehlung: Planen, bauen und betreiben Sie die Anlage selbst.

Wirtschaftlich am überzeugendsten gelingt das über die Fremdkapitalfinanzierung mit einem Kommunalkredit, deutlich vor Contracting und ohne dass der Haushalt kurzfristig belastet wird. Wenn Sie für Ihre eigenen Liegenschaften wissen möchten, wie sich diese Zahlen konkret darstellen, melden Sie sich gerne bei uns: Wir erstellen Ihnen einen individuellen Wirtschaftlichkeitsvergleich für Ihre Gebäude.

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Quellen
- KfW – IKK: Investitionskredit Kommunen (208), kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Basisförderung/Investitionskredit-Kommunen-(208)/
‍- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 208 (IKK)
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 464 (BEG Kommunen – Zuschuss)
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- KfW – BEG Kommunen – Zuschuss (464), kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Gebäude-und-Einrichtungen/Förderprodukte/Kommunen-–-Zuschuss-(464)/
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- KfW – Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2026
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- KfW – Übersicht Förderprodukte für Kommunen, kfw.de/partner/...
- BayernLabo – Investkredit Kommunal Bayern
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- Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) – IKK, BEG EM Kommune, BEG Kommunen-Zuschuss
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- Energiewechsel.de (BMWE) – Dossier „Das passende Förderprogramm für Kommunen finden"
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- dena (Deutsche Energie-Agentur) – Anwendungsbeispiele Energiespar-Contracting
- NRW.Energy4Climate – Kommunales Energiemanagement / Energiespar-Contracting
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- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen – Energiespar-Contracting
- Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de) – FAQ Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
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- Bundesregierung.de – „Sondervermögen für Deutschlands Zukunft"
- Deutscher Bundestag (bundestag.de) – Textarchiv/Dokumentation LuKIFG (Gesetzentwurf, Anhörung, Beschluss)
- Noerr – Wirtschaftsplan 2026, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Insight)
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- Der Neue Kämmerer (F.A.Z. Business Media) – „Mehr Spielraum für Kommunen mit Anleihe und Schuldschein"
- co2online – Fördermitteldatenbank Photovoltaik (Bund, Länder, Kommunen, Stadtwerke)
- Deutscher Städtetag – „Städtetag aktuell", Ausgabe 1/2026
- pv-magazine.de – „Gebäudemodernisierungsgesetz sieht bundesweite Solarpflicht vor" (§106 GModG)

Portrait of a man standing in front of a traditional timber-framed building

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